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   BVerwG, 09.06.1995 - 1 DB 8.95   

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https://dejure.org/1995,16859
BVerwG, 09.06.1995 - 1 DB 8.95 (https://dejure.org/1995,16859)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1995 - 1 DB 8.95 (https://dejure.org/1995,16859)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1995 - 1 DB 8.95 (https://dejure.org/1995,16859)
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  • BVerwG, 24.04.1980 - 2 C 26.77

    Abgrenzung von allgemeiner Dienstpflicht zu jederzeitiger Einsatzbereitschaft -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1995 - 1 DB 8.95
    Der Verlust der Dienstbezüge setzt das Bestehen einer Pflicht zur konkreten Dienstleistung voraus, das heißt der Verpflichtung, zu einer bestimmten Zeit bzw. Zeitspanne an einem bestimmten Ort die jeweils aufgegebenen laufbahngerechten und dem Ausbildungsstand des Beamten entsprechenden dienstlichen Verrichtungen zu erfüllen (vgl.Beschluß vom 20. Juli 1981 - BVerwG 1 DB 5, 81 - BVerwGE 73, 227 [BVerwG 20.07.1981 - 1 DB 5/81];Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - BVerwGE 60, 118 [BVerwG 24.04.1980 - 2 C 26/77]).
  • BVerwG, 20.07.1981 - 1 DB 5.81

    Zeiten ohne Dienstleistungspflicht - Verlust der Dienstbezüge - Zeiten der

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1995 - 1 DB 8.95
    Der Verlust der Dienstbezüge setzt das Bestehen einer Pflicht zur konkreten Dienstleistung voraus, das heißt der Verpflichtung, zu einer bestimmten Zeit bzw. Zeitspanne an einem bestimmten Ort die jeweils aufgegebenen laufbahngerechten und dem Ausbildungsstand des Beamten entsprechenden dienstlichen Verrichtungen zu erfüllen (vgl.Beschluß vom 20. Juli 1981 - BVerwG 1 DB 5, 81 - BVerwGE 73, 227 [BVerwG 20.07.1981 - 1 DB 5/81];Urteil vom 24. April 1980 - BVerwG 2 C 26.77 - BVerwGE 60, 118 [BVerwG 24.04.1980 - 2 C 26/77]).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 1 DB 12.94

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1995 - 1 DB 8.95
    Diese Feststellung kann auch rückwirkend erfolgen (stRspr, z.B. Beschluß vom 29. November 1994 - BVerwG 1 DB 12.94 -), so daß der Feststellungsbescheid vom 3. August 1994 in zulässiger Weise den zurückliegenden Zeitraum seit 26. Juli 1994 erfassen konnte.
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